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Johann Gottlieb Christaller an die Committee in Basel

(Basel, 9. Dez. 1868)

BM: RV 357 I 39

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Verehrte Committee!

Am 11. v.M. wurde mir eine Verwilligung von Fr 1.500 ausgesetzt, um meine Wohnung, Kost usw während meines hiesigen Aufenthaltes davon zu bestreiten. Ich danke herzlich dafür, möchte aber bitten, die Verwilligung auf Fr 1.200 setzen, da mein Verbrauch diese Summe nicht übersteigen wird u ich als Einkommensteuer nicht gerne Fr 15 bezahlen möchte statt Fr 6, welches, wie man mir sagte, der Unterschied zwischen 1.500 Fr u 1.200 Fr Einkommen.

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Wenn und solange ich für Wohnung keine Ausgabe habe, wie gegenwärtig durch die Güte des Herrn Secr. Dettinger, werde ich außerdem einen entsprechenden Betrag der Verwilligung zurückfallen lassen, weiteren Überschuß etwa für Reisekosten, z.B. in der Vakanz meiner Kinder, reservieren oder zurückgeben. Dagegen hätte ich nun die Bitte an die v.Comm. es zu gestatten, daß mir, wenn u solange Herr Inspector u Frau Pfarrer Hager es thunlich finden, die Kost im Missionshause in 'Freetown' gereicht werde, etwa zu gleichem Preis, wie ich sie gegenwärtig im Vereinshause habe. Mittags 1 Fr, abends 1/2 Fr, Frühstück 20 Cent (letzteres gewährt mir jedoch Herr Dettinger).

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Meine Gründe für diese Bitte sind: Die Gänge ins Vereinshaus nehmen mir je eine halbe Stunde Zeit, was mich abhält, meine Kinder, wenn auch nur zweimal in der Woche, rechtzeitig zu besuchen oder abzuholen, oder mich je und je einem Spaziergänger aus dem Missionshause anzuschließen. Auch der Samstag- und Sonntagabend Versammlung anzuwohnen, hat eine Verspätung beim Essen zur Folge. Gerade gegenwärtig habe ich eine kleine Wunde am Knöchel des großen Zehen (aus einer Frostbeule entstanden?), die mir den Gang über das Pflaster etwas beschwerlich macht, was sich leicht verschlimmern kann. Bei strengerer Kälte u nassem Wetter könnte ich mir durch diese Gänge, besonders des Nachts, sonst etwas zuziehen, was bei dem kurzen Weg in das Missionshaus, mit dem ich auch sonst gerne in engerer Beziehung stehen möchte, nicht so der Fall wäre.

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Vor dem Committee-Beschluß vom 11. Nov. dachte ich, ich werde im Missionshause aus Mangel an Raum nicht wohnen, aber vielleicht essen können, wollte jedoch, da die Wohnungsfrage noch nicht im Reinen war, der v. Comm. mit nichts vorgreifen u bitte deßhalb meine nachträgliche Bitte gütigst zu entschuldigen.

Hochachtungsvoll Ihr G.Chr. Missionar.

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